Vierter Förderaufruf der Rahmenbekanntmachung - Auswahl getroffen
Die Bedeutung standardisierter und nutzungsfreundlicher Forschungsinformationen nimmt kontinuierlich zu. Ihre Verfügbarkeit verbessert Transparenz und Teilhabe im Wissenschaftssystem, ermöglicht fundierte wissenschaftliche Analysen und Innovationen und unterstützt die effiziente Steuerung, Planung und Evaluation in der Forschungslandschaft. Ein wichtiger Referenzrahmen für die Standardisierung von Forschungsinformationen in Deutschland ist der KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland, der eine gemeinsame Grundlage für deren Strukturierung und Austausch schafft. Hier setzen die im Rahmen des vierten Förderaufrufs geförderten Reallabore an. Jetzt wurden sechs Projekte zur Vollantragstellung aufgefordert.
Modul D der Rahmenbekanntmachung im Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“: Datennutzung(spotenzial) und interdisziplinäre datenintensive Forschung
„Erhebung und Verwendung von Forschungsinformationen in der Wissenschaft“
Vom 29.08.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Dieser Förderaufruf erfolgt unter der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ vom 20.10.2023. Er adressiert das Modul D: Datennutzung(spotenzial) und interdisziplinäre datenintensive Forschung, Teilmodul D2 der Rahmenbekanntmachung.
Der Förderaufruf adressiert das Themenfeld Forschungsinformationen und Forschungsinformationssysteme (FIS) bzw. Current Research Information Systems (CRIS). Die Bedeutung standardisierter und nutzungsfreundlicher Forschungsinformationen nimmt kontinuierlich zu. Ihre Verfügbarkeit verbessert Transparenz und Teilhabe im Wissenschaftssystem, ermöglicht fundierte wissenschaftliche Analysen und Innovationen und unterstützt die effiziente Steuerung, Planung und Evaluation in der Forschungslandschaft. Ein wichtiger Referenzrahmen für die Standardisierung von Forschungsinformationen in Deutschland ist der KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland, der eine gemeinsame Grundlage für deren Strukturierung und Austausch schafft.
Förderung von Reallaboren zu Forschungsinformationen in der Wissenschaft
Hier setzen die im Rahmen dieses Förderaufrufs geförderten Reallabore an. Sie sollen unter realen Bedingungen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis die Erhebung und Verwendung nutzerfreundlicher, standardisierter und KDSF-konformer Forschungsinformationen in der Wissenschaft für eine breite Umsetzung in die Praxis erforschen und erproben. Mit dem hierbei gewonnenen anwendungsbezogenen Wissen sollen Hindernisse zur Nutzung des KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland abgebaut und die flächendeckende Nutzung von Forschungsinformationssystemen befördert werden.
Als Reallabore werden dabei insbesondere Kooperationen von Forschenden und relevanten Praxisakteuren verstanden, in deren Rahmen inter- oder transdisziplinäre Vorhaben umgesetzt werden, um z. B. neue Governance-Ansätze, Prototypen, digitale Tools, Schulungsformate oder theoretische Modelle unter realen Bedingungen zu erproben. Dabei sind interdisziplinäre und institutionsübergreifende Kooperationen sowie ein anwendungsorientierter Fokus besonders erwünscht. Die fachliche Zusammensetzung der Reallabore (z.B. aus den Bereichen Wissenschaftsforschung, Soziologie, Psychologie, Ökonomie, Informationswissenschaften) sollte den jeweiligen Forschungszielen angemessen sein und verschiedene, im jeweiligen Anwendungskontext relevante Perspektiven und Nutzergruppen einbeziehen.
Die Reallabore können folgende Zielbereiche adressieren:
- Anwendungskontexte von FIS-basierten Daten sichtbar machen und erproben.
- Governance und rechtliche Fragen klären.
- Gestaltungsräume bei der FIS/CRIS-Implementierung erforschen.
- Technische (inkl. KI-gestützte) Innovationen testen und Usability/User Experience verbessern.
- Qualifizierungsbedarfe erfassen und Kompetenzaufbau ermöglichen.
- Kooperations- und Unterstützungsstrukturen für FIS/CRIS entwickeln.
- Andere Themen, die im Kontext der Erhebung und Nutzung von Forschungsinformationen relevant sind.
Förderfähig sind darüber hinaus auch (begleitende) Studien und Evaluationen, die praxisnah konzipiert sind und idealiter unter Verwendung bestehender Vorarbeiten und Unterstützungsstrukturen die Nutzung und Wirkung von Forschungsinformationen untersuchen.
Förderfähig sind ausdrücklich auch Projekte in frühen Entwicklungs- und Konzeptionsphasen, um die Entwicklung innovativer, experimenteller und explorativer Ansätze zu ermöglichen.
Zentral bei der Auswahl von Skizzen für eine Vollantragstellung ist die Darlegung, wie das im Projektverlauf gewonnene Wissen über die am Projekt beteiligten Akteure hinaus in die Praxis überführt werden soll. Es wird erwartet, dass im Rahmen der Forschungsprojekte praxisorientierte Handlungsempfehlungen für hochschulische, hochschulpolitische Akteure und weitere Entscheidungsträger adressatengerecht erarbeitet und aufbereitet werden.
Es sind ausschließlich Projekte förderfähig, die eine Umsetzung des KDSF – Standard für Forschungsinformationen anstreben.
Informationen zur Förderung
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Verbund- und Einzelprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, weitere zum Sektor der staatlichen Hochschulen gehörende Institutionen und Trägereinrichtungen. Dabei können unter anderem Einrichtungen aus forschungsunterstützenden Bereichen wie Bibliotheken oder Rechenzentren, Verwaltungseinheiten, Anbieter von (Daten)Infrastrukturen und Software, Landesinitiativen, Netzwerke, Verbände, Arbeitsgruppen sowie Akteure aus Politik oder Wissenschaftsstatistik Teil des Projektkonsortiums sein. Eine zusätzliche Beteiligung von assoziierten Partnern (das heißt ohne Förderung) im Verbund ist erwünscht.
Falls im Projekt Softwareentwicklungsanteile vorgesehen sind: Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind aufgefordert, den Quellcode der im Rahmen des Projekts erstellten (Forschungs-)Software spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projekts in nachnutzbarer Form öffentlich zur Verfügung zu stellen. Die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger sorgt für die Sicherstellung der Qualität und der Dokumentation des Quellcodes und berücksichtigt aktuelle, auf FAIR4RS-Prinzipien beruhende Standards. Die Nutzung etablierter, offener Lizenzen wird empfohlen. Deren jeweilige Anwendbarkeit ist von der Zuwendungsempfängerin/dem Zuwendungsempfänger im Einzelfall zu prüfen und auch gegenüber möglichen Schutzrechten an der Software abzuwägen (z. B. bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder Lizenzen). Diese Prüfung ist dem BMFTR, insbesondere sollte eine Veröffentlichung von Software als Open-Source nicht möglich sein, darzulegen. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Bereitstellung von im Projekt erstellter Software als Open-Source soweit möglich.
Die Nutzung von vorhandenen Daten zur Beantwortung der Forschungsfragen ist einer eigenen Datenerhebung vorzuziehen. Der Bedarf an eigenen Datenerhebungen ist zu begründen. In diesem Fall ist die Anschlussfähigkeit an bestehende Datensätze zu beachten.
Verfahren
In der ersten Stufe des Verfahrens sind Projektskizzen bis zum 14. November 2025 in elektronischer Form über easy-Online an den Projektträger einzureichen (Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=WIHO-RBM4-SKIZZE&t=SKI)
Bei technischen Problemen finden Sie eine händische Anleitung für easyonline in den FAQ .
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
Weitere Bestimmungen zum Verfahren sowie zu den Inhalten der Projektskizze und Förderanträge sind in der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ vom 20. Oktober 2023 unter Nummer 7 aufgeführt.
Ansprechpartner
Für allgemeine Fragen zur Fördermaßnahme und zur Skizzeneinreichung wenden Sie sich bitte an die Infohotline (Montag bis Freitag zwischen 11 und 15 Uhr) unter +49 30 3100 78-5508 oder schreiben eine E-Mail an wihoforschung@vdivde-it.de.
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ vom 20. Oktober 2023. Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen und Anträge Anwendung.