Fünfter Aufruf der Rahmenbekanntmachung - Auswahl getroffen
Das BMFTR hat einen neuen Förderaufruf im Rahmen der WiHo-Rahmenbekanntmachung veröffentlicht. Ziel ist die Unterstützung innovativer, interdisziplinärer WiHo-Projekte, die den Wissenstransfer von Ergebnissen der Wissenschafts- und Hochschulforschung (d. h. Forschung über Hochschulen und Wissenschaft) in die Anwendung und Lehre vorantreiben. Forschende aus Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen konnten Projektskizzen einreichen. Die zur Vollanstragstellung aufgeforderten Vorhaben wurden jetzt ausgewählt.
Förderaufruf von Modul E der Rahmenbekanntmachung im Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“: Wissenstransfer in die Anwendung und Lehre, hier:
Teilmodul E1 „Konzeption und Durchführung von Transferprojekten“
Vom 21.11.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Wissenstransfer in der Forschung über das Wissenschafts- und Hochschulsystem (WiHo-Forschung) erfolgt bislang überwiegend über klassische wissenschaftliche Kommunikationsformen – etwa Publikationen in Fachzeitschriften oder Beiträge auf wissenschaftlichen Konferenzen. Diese Kommunikationskanäle werden jedoch von vielen potentiellen Adressat:innen nicht genutzt, wie aktuelle Studien, nicht zuletzt aus Projekten der vorangegangenen BMFTR Förderlinie „Forschung zum Wissenstransfer“, zeigen. Zum einen fehlt vielen Adressat:innen Zeit, um wissenschaftliche Aufsätze zu lesen und aus diesen relevante Handlungsempfehlungen zu extrahieren, zum anderen steht das Wissen nicht immer dann zur Verfügung, wenn es für praktische Entscheidungen benötigt wird. Im Ergebnis führt dies oftmals dazu, dass Impulse aus Forschung und Wissenschaft keinen Weg in die Praxis – in erster Linie zu Akteuren in Hochschulen, Ministerien oder Politik – finden, selbst wenn dort akute Informationsbedarfe bestehen. Umgekehrt haben Praktiker:innen insbesondere an Hochschulen den Eindruck, dass Themen von unmittelbarer Relevanz für ihr praktisches Arbeiten von der WiHo-Forschung nicht ausreichend aufgegriffen und bearbeitet werden. Der geplante 5. Förderaufruf innerhalb der WiHo-Rahmenbekanntmachung soll hier ansetzen und einen nachhaltigen, rekursiven Transfer zwischen WiHo-Forschung und Anwendung stärken.
Dieser Förderaufruf erfolgt unter der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ vom 20.10.2023. Er adressiert das Modul E: Wissenstransfer in die Anwendung und Lehre der Rahmenbekanntmachung.
Förderziel ist es, mit konkreten Maßnahmen und Aktivtäten einen rekursiven Transfer von Ergebnissen zwischen der WiHo-Forschung und der Praxis zu verbessern. Gefördert werden Projekte, die modellhaft aufzeigen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse wirkungsvoll, nachhaltig und adressatengerecht in Praxis, Lehre und Hochschulmanagement eingebracht werden können. Die nachfolgende Auflistung soll mögliche Förderinhalte näher erläutern. Sie ist keine abschließende Aufzählung, sondern soll lediglich exemplarisch zeigen, welche Themen im Rahmen der Förderung u.a. denkbar sind. Andere innovative Ideen sind willkommen. Praxisprojekte können beispielsweise auf folgendes abzielen:
- Entwicklung und (exemplarische) Erprobung innovativer, effektiver Transferinstrumente und -formate in der WiHo-Forschung, z. B. Chatbots, kuratierte Newsletter für Forschungsergebnisse, die Etablierung neuartiger Veranstaltungsformate, Nutzung innovativer, neuartiger Transferkanäle oder Adressierung neuer Stakeholdergruppen. Denkbar wären hier auch bspw. innovative und effektive Formate zur Einbindung des Hochschulmanagements in Transferprozesse in der WiHo-Forschung, z. B. die Analyse struktureller und personeller Voraussetzungen für die Umsetzung von Transferstrategien auf Leitungsebene, die Implementierung von Übergängen ins Wissenschaftsmanagement, die Stärkung von Institutional Research, die Entwicklung von Steuerungsinstrumenten zur institutionellen Verankerung von Transferaktivitäten, die Erprobung kooperativer Formate zwischen Hochschulmanagement, Wissenschaft und Praxis zur Förderung einer transferorientierten Organisationskultur. Weiterhin ist die Einbindung intermediärer Einrichtungen als Übersetzer zwischen Theorie und Praxis denkbar. Ergänzend könnten kreative und agile Methoden (z. B. Design Sprints, Lego Serious Play) sowie Formate wie „Book a Hochschulforscher/in“, „HoFo in Residence“ oder Praxisaufenthalte entwickelt werden, um wechselseitige Perspektiven zu erweitern, ebenso wie crossmediale Kommunikationsansätze (Podcasts, LinkedIn, Videos), die Forschungsergebnisse ansprechend und niederschwellig aufbereiten, oder Reallabore sowie größere, systematisch evaluierte Experimentierräume.
- Entwicklung und (exemplarische) Erprobung nachhaltiger Transferstrukturen in der WiHo-Forschung, z. B. die Etablierung langfristiger Kooperationsformate zwischen Forschung und Praxis, die Implementierung von Best-Practice-Modellen für den Praxistransfer, die Schaffung von dauerhaften Schnittstellen zwischen Wissenschaft, Politik und Wirtschaft, oder der Aufbau von Netzwerken zur strukturellen Verankerung von WiHo-Transferprozessen. Denkbar wäre hier etwa die strukturelle Einbindung vorhandener Transferstellen an Hochschulen/Forschungseinrichtungen in den WiHo-Transfer, z. B. über institutionelle Schnittstellen zwischen WiHo-Forschung, Transferstellen und der Praxis. Auch KI-gestützte WiHo-Transferkioske könnten eine Rolle spielen, indem sie z. B. Metadaten aus Sachberichten systematisch aufbereiten und zugänglich machen.
- Stärkung von Transferkompetenzen in der WiHo-Forschung, z. B. systematischer Ausbau von Kooperationen mit Praxispartnern, gezielte Förderung von Transferkompetenzen bereits bei der Ausbildung von Wissenschaftler:innen in einer frühen Karrierephase, Entwicklung von innovativen Tools zur Unterstützung des Praxistransfers, Formate zur nachhaltigen Integration des Transfers in die WiHo-Forschungsplanung oder die Förderung von innovativen Kommunikations- und Disseminationsstrategien zur breitenwirksamen Verankerung von Forschungsergebnissen.
Förderfähig sind im Rahmen von zeitlich begrenzter Projektförderung Vorhaben, die konkret die Verbesserung des WiHo-Transfers zum Ziel haben, einschließlich des Monitorings und der Erfolgsmessung. Es werden nur Projekte gefördert, die konkrete Maßnahmen, Aktivitäten und Formate entwickeln, die den Transfer von Ergebnissen aus der WiHo-Forschung verbessern. Forschung zum WiHo-Wissenstransfer ist nur als Begleitforschung im Rahmen eines begleitenden Monitorings (zusammengeführt durch ein „Metaprojekt“) angedacht. Nicht förderfähig ist generelle Forschung zum Transfer oder Vorhaben in Themenbereichen außerhalb der WiHo-Forschung. Entsprechende Anträge ohne Anwendungsschwerpunkt werden nicht in eine externe Begutachtung gegeben.
Um den Transfer in der WiHo-Forschung nachhaltig zu verbessern, müssen geeignete Indikatoren zur Erfolgsmessung der in den Vorhaben entwickelten und erprobten Transferformate, -instrumente und -strukturen in der Skizze beschrieben und im Vorhaben genutzt werden. Weiterhin soll im Verwertungsplan („Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen“) der Projektskizze dargelegt werden, wie eine nachhaltige, dauerhafte Nutzung der innovativen Transferformate, -instrumente und -strukturen nach Projektende erfolgen kann.
Informationen zur Förderung
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Verbund- und Einzelprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, weitere zum Sektor der staatlichen Hochschulen gehörende Institutionen und Trägereinrichtungen. Eine zusätzliche Beteiligung von assoziierten Partnern und Praxisakteuren (ohne Förderung) im Verbund wird begrüßt. Die vorgesehene Förderdauer beträgt bis zu 36 Monate.
Die Nutzung von vorhandenen Daten zur Beantwortung der Forschungsfragen ist einer eigenen Datenerhebung vorzuziehen. Der Bedarf an eigenen Datenerhebungen ist zu begründen. In diesem Fall ist die Anschlussfähigkeit an bestehende Datensätze zu beachten.
Der Förderaufruf soll hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Förderziele durch ein projektbegleitendes Monitoring in Form eines „Metaprojekts“ bewertet werden. Das „Metaprojekt“ soll bspw. die Vorhaben untereinander vernetzen, Ergebnisse der geförderten Projekte zusammenführen und die Wirksamkeit der strukturellen und operativen Maßnahmen untersuchen. Alle Skizzeneinreichenden können eine Interessensbekundung zur Durchführung des Metaprojektes abgeben (max. ein Satz am Ende des Teils „Kurzbeschreibung des Vorhabens und Benennung der zentralen Fragestellung beziehungsweise des Projektziels“). Mit ihrer Skizze/ ihrem Antrag erklären die Skizzeneinreichenden/ Antragstellenden ihre Bereitschaft, die für das Monitoring erforderlichen Daten zu erheben und dem BMFTR bzw. dem „Metaprojekt“ zur Verfügung zu stellen.
Verfahren
In der ersten Stufe des Verfahrens sind Projektskizzen (max. 11 bzw. bei Verbünden 12 Seiten) bis zum 28. Januar 2026 in elektronischer Form über easy-Online an den Projektträger einzureichen (Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=WIHO-RBM5-SKIZZE&t=SKI)
Bei technischen Problemen finden Sie eine händische Anleitung für easyonline in den FAQ.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser:innen der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
Weitere Bestimmungen zum Verfahren sowie zu den Inhalten der Projektskizze und Förderanträge sind in der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ vom 20. Oktober 2023 unter Nummer 7 aufgeführt.
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ vom 20. Oktober 2023. Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen und Anträge Anwendung.