Lunch-Talk: Das Bandbreitenmodell im Kapazitätsrecht
Dr. Susanne In der Smitten beschäftigt sich in ihrem WiHo-Projekt mit dem Bandbreitenmodell im Kapazitätsrecht. Wie das Kapazitätsrecht den Alltag in der Hochschule beeinflusst und wie unterschiedlich die Herangehensweisen der Länder sind: Das erzählt sie im Interview.
Was ist das Kapazitätsrecht?
Die kapazitätsrechtlichen Regelungen gehen zurück auf ein Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 303ff.). Das verlangte eine vollständige Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten und eine vergleichbare Auslastung der Hochschulen. In der Folge haben die Bundesländer 1972 den ersten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen geschlossen. Im Kern geht es um die Artikel 5 und 12 des Grundgesetzes – Freiheit der Lehre und Berufsfreiheit. In einer idealen Welt mit unendlichen Ressourcen könnte jeder studieren, was er will und wo er will. Das ist aber ja nicht der Fall, vielmehr haben wir ein begrenztes Angebot und eine schwankende Nachfrage. Die Nachfrage kann dabei deutlich größer werden als das Angebot. Und dann muss man überlegen, welche Studierenden kommen direkt ins Studium rein, welche müssen warten. Dafür muss man aber zunächst wissen, wie viele Plätze haben wir überhaupt, wie viele Studierende könnten wir aufnehmen. Um das herauszufinden, stellt man Kapazitätsberechnungen an.
Wie werden diese Berechnungen angestellt?
Da steckt ganz viel Tradition drin. Ganz entscheidend ist immer der Curricularnormwert, der so genannte CNW. Das ist ein Wert, der zeigt, wie viele Lehrdeputatsstunden man braucht, um einen Studierenden durchs Studium zu bringen. Je höher also der CNW ist, umso weniger Studierende kann man bei gegebenem Personal im Studiengang ausbilden. Man schaut sich also das Personal mit dem Lehrangebot und zudem die Studiennachfrage an. Da hat man ja auch Werte aus den Vorjahren. Und dann rechnet man und weiß am Ende: So viele Anfänger können wir aufnehmen, und wir brauchen wegen der großen Nachfrage eine Zugangsbeschränkung oder eben nicht. Bei der Aufnahme wird schon einkalkuliert, dass auch nochmal welche abspringen.
Das heißt, diese Kapazitätsberechnungen haben großen Einfluss auf die Praxis an den Hochschulen.
Besondere Relevanz hat es natürlich bei der Steuerung des Hochschulzugangs in den Studiengängen, die bundesweit beschränkt sind, etwa in der Medizin. Aber es kann auch in ganz anderen Zusammenhängen eine Rolle spielen; nehmen wir als Beispiel den Lehrermangel: Wenn ein Land hingeht und der Hochschule sagt, ihr müsst mehr Lehrer ausbilden, dann fängt die Hochschule an zu rechnen und sagt: ‚Hier ist meine Kapazitätsberechnung, ich kann gar nicht mehr aufnehmen, weil ich zu wenig Personal habe.‘ Und dann fängt die Verhandlung an: Kann man zusätzliche Stellen schaffen, hat das Land Geld dafür? Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden die Kapazitätsberechnungen politisch relevant, weil man mit den Zahlen argumentieren und Ressourcenforderungen begründen kann.
Wie groß sind die Unterschiede bei den Ländern im Kapazitätsrecht?
Es gibt schon ein verbindendes Ganzes, es muss ja auch eine gewisse Gerechtigkeit geben. Aber abseits von dieser Einheitlichkeit gibt es größere Freiheiten. Grob gesagt, gibt es zwei Pole: Zum einen die Länder, die weiterhin mit einem festen Curricularnormwert arbeiten. Und zum anderen die, die auf das Bandbreitenmodell setzen. Diese Länder haben dann einen Minimum- und Maximum-Wert, zwischen denen sich die Studiengänge verorten müssen.
In diesem Modell haben die Hochschulen mehr Gestaltungsfreiheit?
Ja, für Schwerpunktsetzungen der Hochschule sind Bandbreitmodelle sicherlich einfacher. Ich kann zum Beispiel beschließen, mehr kleinere Veranstaltungen wie Seminare anzubieten, um die Qualität des Studiums zu verbessern. Dann verringert sich zwar die Zahl der Studierenden, die ich zulasse – aber das kann dennoch zulässig sein, weil ich mit dem CNW immer noch in der Bandbreite bleibe. Wenn ich dagegen mit einem festen CNW rechnen muss, habe ich am Ende auch eine feste Zahl von Studierenden, die rauskommt.
Hat das Bandbreitenmodelle auch Nachteile?
Wenn man in eine Situation kommt, in der die Nachfrage steigt und man Leute abweisen muss, kann es bei einer Klage eines abgewiesenen Bewerbers vor Gericht schwieriger werden. Das Gericht fragt dann natürlich: Warum habt ihr denn so viele Seminare? Könntet ihr da nicht eine Vorlesung nehmen und ein paar Studierende mehr aufnehmen? Da müssen die Hochschulen ihre Entscheidung gut begründen, mit Profilbildung, Schwerpunktsetzung, didaktischen Elementen zum Beispiel.
In ihrem Projekt schauen sie sich das Kapazitätsrecht aus drei Perspektiven sehr genau an. Wie sind Sie vorgegangen?
Wir haben uns natürlich erstmal die grundlegenden Dokumente angeschaut. Dann haben wir Interviews geführt: Mit Hochschulen, Landesministerien, Verwaltungsgerichten. Wir wollten genau verstehen, wie die Länder überhaupt vorgehen.
Was war ihre zentrale Erkenntnis?
Erstens ist die Art, wie die Länder die Modelle im Detail gestalten und die Hochschulen damit umgehen, sehr unterschiedlich. Und trotzdem gibt es ganz ähnliche Fragen und Probleme: Was macht man mit neuen Lehrformen im Bereich der Online-Lehre? Was mit der gestiegenen Belastung der Lehrenden durch Prüfungen? Oder wie geht man mit Fächern wie den Hebammenwissenschaften um, bei denen einem natürlich sofort einleuchtet, dass es kleine Gruppengrößen und vielleicht neue Veranstaltungsarten braucht. Aber rechtlich ist das noch nicht alles abgebildet.
Im Lunch-Talk haben wir spezifisch einen Blick auf Hessen geworfen. Warum ist Hessen spannend?
Hessen arbeitet im Moment noch mit festen Curricularnormwerten, hat aber jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um den Übergang auf das Bandbreitenmodell zu versuchen. Da lassen sich also viele Herausforderungen des Kapazitätsrechts genau beobachten.
Vita
Dr. Susanne In der Smitten hat Kommunikationswissenschaft und Politikwissenschaft in Münster studiert, in Politikwissenschaft promoviert. Sie arbeitet für das DZHW in der Abteilung Governance von Hochschule und Wissenschaft. Dort befasst sie sich vor allem mit ländervergleichenden Projekten.
Sie möchten mehr zum Kapazitätsrecht erfahren? Hier finden Sie die Aufnahme des Lunch-Talks mit Susanne In der Smitten.